Zur Versorgung der Forschungsgruppen mit Fachliteratur und Fachinformationen
betreibt das WIAS eine wissenschaftliche Bibliothek, die den
Charakter einer Spezialbibliothek hat,
d. h. sie stellt aus eigenen Beständen und durch Mitnutzung fremder
Bestände die Literatur für die wissenschaftliche Arbeit bereit
und führt die auf klassische und moderne Technologien gestützte
Literaturinformation durch. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der
im Bereich der Rechentechnik angesiedelten Fachinformation.
Gehalten werden Zeitschriften, Serien, Monographien, Preprints, Reports
und CD-ROM.
Die Gruppe Rechentechnik ist zuständig für die Versorgung
des Instituts mit den Kapazitäten im Bereich der EDV, die zur
Erfüllung der wissenschaftlichen Aufgabenstellung des Instituts
benötigt werden. Ihr
obliegt neben der Hardware- und Software-Wartung das gesamte
Systemmanagement und ferner die Betreuung des hausinternen Rechnernetzes.
Die Verwaltung erledigt die für die Arbeitsfähigkeit des Instituts
notwendigen verwaltungstechnischen und organisatorischen Aufgaben. Das WIAS ist
mit derzeit sieben weiteren naturwissenschaftlichen
Forschungsinstituten im Forschungsverbund Berlin e.V. (FVB)
rechtlich zusammengeschlossen.
Administrative Aufgaben werden im FVB zwecks
einer effizienten einheitlichen Verwaltungsleistung arbeitsteilig von
der Gemeinsamen Verwaltung des FVB und den
Institutsverwaltungen erbracht.
Zentrale administrative Leistungen und Servicefunktionen sind der
Gemeinsamen Verwaltung zugeordnet, während institutsspezifische
Verwaltungsvorgänge und ,,Interface-Funktionen`` im Verhältnis zur
wissenschaftlichen Arbeit direkt im Institut wahrgenommen werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinsamer
Verwaltung, Geschäftsführung, Institutsleitung und
Institutsverwaltung wird durch
die Geschäftsordnung des FVB geregelt.
Dem Geschäftsführer des FVB obliegt danach die
Führung der Verwaltungsgeschäfte. Er ist der Beauftragte des
Institutshaushaltes im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen
und übt die Fachaufsicht in den administrativen Angelegenheiten
unter Berücksichtigung der personalrechtlichen und sachlichen
Entscheidungsbefugnisse des Institutsdirektors aus.
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4/30/2001